Grundversorgung Strom

Grundversorgung Strom

Hier finden Sie alle Informationen zur Grundversorgung mit Strom im Netz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH. Verbraucher in anderen Netzgebieten erhalten diese bei ihrem Grundversorger.

Grund- und Ersatzversorgung für Strom

Die Grund- und Ersatzversorgung für Strom ist in der Grundversorgungsverordnung geregelt. Der Grundversorgungstarif wird von dem Lieferant (Grundversorger) angeboten, der von der Bundesnetzagentur für Ihren Abnahmeort dafür den Zuschlag erhalten hat.

Der Grundversorgungstarif ist der Basistarif im Bereich Strom. Aus diesem können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in einen anderen Tarif wechseln.

Sollte eine Belieferung mit einem Tarif Ihrer Wahl nicht zustande kommen, werden Sie von Ihrem Grundversorger automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung eingestuft – dort können Sie rückwirkend bis zu sechs Wochen kündigen und erneut in einen Tarif Ihrer Wahl wechseln.

Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt für die Grundversorgung mit Strom im Netz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH. Verbraucher in anderen Netzgebieten erhalten die Preisblätter bei ihrem Grundversorger.

Ab dem 01.11.2022 gilt ein separater Ersatzversorgungs-Tarif für Haushaltskunden. Das ab diesem Datum gültige Preisblatt für die Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltskunden ist hier einzusehen.

Informationen zur Ersatzversorgung Strom für NICHT-Haushaltskunden finden Sie in diesem separaten Menüpunkt.

Verbraucher in anderen Netzgebieten erhalten die Preisblätter bei ihrem zuständigen Grundversorger.